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   BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89   

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https://dejure.org/1989,408
BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89 (https://dejure.org/1989,408)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - V ZB 22/89 (https://dejure.org/1989,408)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - V ZB 22/89 (https://dejure.org/1989,408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgericht; Streitigkeit über Sondernutzungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sondernutzungsrecht - Geltungsbereich - Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 396
  • NJW 1990, 1112
  • NJW-RR 1990, 590 (Ls.)
  • MDR 1990, 529
  • WM 1990, 781
  • AnwBl 1990, 276
  • Rpfleger 1990, 113
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
    Ein solches Recht wird nach § 15 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder, was gleichbedeutend ist (BGHZ 73, 145, 147), durch eine diesbezügliche Regelung in der Teilungserklärung (oder Teilungsvereinbarung) begründet.

    Damit erhält der begünstigte Wohnungseigentümer die Befugnis zum alleinigen Gebrauch eines bestimmten Teils des gemeinschaftlichen Eigentums, wodurch zugleich die anderen Wohnungseigentümer das Recht zum Mitgebrauch verlieren (BGHZ 73, 145, 149; 91, 343, 345 f).

    Daß der Nutzungsberechtigte sein Recht einem anderen Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der übrigen übertragen kann, ergibt sich nicht aus einer "eigentumsähnlichen Ausgestaltung" des Sondernutzungsrechts, sondern daraus, daß durch die Übertragung die übrigen Wohnungseigentümer nicht im Sinne der §§ 877, 873 BGB rechtlich beeinträchtigt werden (BGHZ 73, 145, 149).

  • OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84

    Klage auf Feststellung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrecht ;

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Dezember l985 - 8 W 484 - OLGZ 1986, 35 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß (OLGZ 1986, 35) das Prozeßgericht als zuständig erachtet.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
    An diesen Rechtsstandpunkt ist der Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, gebunden (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1985, V ZB 18/84, NJW 1986, 314, 315; BGHZ 99, 90, 92).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
    Damit erhält der begünstigte Wohnungseigentümer die Befugnis zum alleinigen Gebrauch eines bestimmten Teils des gemeinschaftlichen Eigentums, wodurch zugleich die anderen Wohnungseigentümer das Recht zum Mitgebrauch verlieren (BGHZ 73, 145, 149; 91, 343, 345 f).
  • BGH, 03.10.1985 - V ZB 18/84

    Nachträgliche Eintragung der Verzinsung einer Grundschuld

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
    An diesen Rechtsstandpunkt ist der Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, gebunden (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1985, V ZB 18/84, NJW 1986, 314, 315; BGHZ 99, 90, 92).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Hierbei ist der Senat an die Auffassung des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, bei Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage gebunden (Senat, BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376 f.; 116, 392, 394).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st. Rspr. vgl. BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Hierbei ist der Senat an die Auffassung des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, bei Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage gebunden (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auch an diesen Rechtsstandpunkt ist der Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, gebunden (Senat, BGHZ 109, 396, 398).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90">NJW-RR 1991, 1356 [BayObLG 23.05.1991 - 2 BReg Z 55/91]; LG Düsseldorf Rpfleger 1972, 450 m.Anm. Diester; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 11, 13; OLG Bremen DWE 1987, 59; Soergel-Stürner, BGB, 12. Aufl., § 43 Rdn. 5; RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 43 Rdn. 19; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 43 Rdn. 9; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl. Rdn. 222 f; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 19 a; a.A.: Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 43 Rdn. 8; offengelassen in BGHZ 109, 396, 399).

    Soweit der Senat Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zugewiesen hat (BGHZ 109, 396 f), ist die Entscheidung maßgeblich auf die Funktion des Rechts als einer Gebrauchsregelung mit dem Hinweis abgestellt, daß es sich nicht um eine eigentumsrechtliche Auseinandersetzung handelt (aaO. S. 399).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] ; 109, 396, 398).
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Die Eintragung ändert den Charakter des Sondernutzungsrechts nicht, sondern stellt nur sicher, dass die Vereinbarung auch gegenüber dem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gilt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, aaO, Rn. 9; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - V ZB 22/89, BGHZ 109, 396, 399).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Hierbei ist der Senat an die Auffassung des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, bei Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage gebunden (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, z.B. BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 109, 396, 398; 116, 392, 394) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90].
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, die Klärung der streitigen Rechtsfrage sei entscheidungserheblich, ist für den Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 109, 396, 398; 116, 392, 394) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90].
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 226/00

    Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05

    Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

  • BGH, 10.02.1994 - V ZB 42/93

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten bei Erstattung

  • OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97

    Zuweisung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz zum Wohnungseigentum;

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts-

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93

    Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem

  • LG München I, 25.06.2015 - 36 S 8340/14

    Zuständigkeitsbereich des Wohnungseigentumsgerichts

  • OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91

    Begriff des Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. der §§ 10 ff. WEG;

  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • LG Köln, 21.01.1994 - 11 T 278/93

    Keine Erfüllung durch Zahlung auf das Konto eines von mehreren

  • BGH, 07.07.1994 - V ZB 27/93

    Weisung an den Urkundsnotar zur Vornahme des Grundbuchvollzugs - Übertragung und

  • OLG Naumburg, 13.06.1997 - 6 U 14/96

    Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung ; Mißverhältnis von Mietzinshöhe und

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